Teil 04 – Cybermobbing, Sexting & Cybergrooming

Was genau ist Cyber-Mobbing?

 

Cyber-Mobbing, auch Cyber-Bullying genannt, ist die geplante und über einen längeren Zeitraum hinweg andauernde Terrorisierung eines Menschen im Cyberspace. Das Mobbing findet also nicht in der realen, sondern in der virtuellen Welt statt (z.B. im Internet). Cyber-Mobbing kommt besonders oft in sozialen Netzwerken wie Facebook vor. Aber auch in Chatrooms, über Instant Messenger (Whats App etc.) oder über das Handy werden die Opfer häufig belästigt.

Meistens handelt es sich hierbei um

  • Beleidigungen/ Beschimpfungen
  • Bedrohungen
  • Verleumdungen (Lügen über jemanden verbreiten)
  • Üble Nachrede (Gerüchte oder Halbwahrheiten über jemanden verbreiten)

 

Cyber-Mobbing nimmt oft besonders starke Ausmaße an, da sich die Täter im anonymen Internet in Sicherheit wiegen.

Informationen zu Cyber Mobbing, mit freundlicher Genehmigung von Handysektor

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Unterschied: Mobbing in der Schule und im Internet

Beim Cyber-Mobbing gibt es für das Opfer keinen Rückzugsraum mehr. Während sich das Opfer beim Mobbing in der Schule zu Hause wieder sicher fühlen kann, wird auch dieser private Raum beim Cyber-Mobbing von den Tätern eingenommen: Das Mobbing kommt über den PC direkt ins Kinderzimmer. Noch schlimmer wird dies durch die Nutzung des mobilen Internets mit dem  Smartphone. Dadurch können die Täter das Mobbingopfer auf Schritt und Tritt verfolgen und man ist zu keiner Zeit mehr sicher vor Angriffen aus dem Netz, da man das Smartphone meistens überall dabei hat.

Ist Cybermobbing strafbar?

n Deutschland existiert zwar kein spezielles „Mobbing-Gesetz“ oder gar „Cybermobbing-Gesetz“, aber es ist möglich, gegen einzelne, strafrechtlich relevante Tatbestände vorzugehen. Cybermobbing-Prozesse vereinigen oft einzelne Straftatbestände wie Beleidigung, Verleumdung, Erpressung/Nötigung oder die Verbreitung von Bildern und Videos ohne Erlaubnis, die in ihrer Kombination weitreichende strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Rechtsverstöße bei Cybermobbing

Wer eine andere Person beschimpft, beleidigt oder anderweitig durch Äußerungen oder Handlungen in ihrer Ehre verletzt oder demütigt, macht sich strafbar.

Wer z. B. in Foren, sozialen Netzwerken oder Blogs Unwahrheiten über eine Person verbreitet oder Beleidigungen ausspricht, die dazu dienen, dem Ansehen der Person zu schaden, macht sich strafbar.

Wer einer anderen Person Gewalt oder anderweitigen Schaden androht, sofern diese einer Forderung nicht nachkommt, etwas zu tun, zu dulden oder etwas zu unterlassen, macht sich strafbar.

Wer eine andere Person bedroht, macht sich strafbar. Dazu gehört das Androhen von Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, gegen die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert. Das trifft auch zu, wenn man nicht die angesprochene Person bedroht, sondern jemanden, der ihr nahesteht (zum Beispiel die Familie). Das Strafmaß erhöht sich, wenn man eine Person oder jemanden, der ihr nahesteht, mit einem Verbrechen bedroht (zum Beispiel mit Mord). Auch vorzutäuschen, dass ein Verbrechen bevorsteht, ist strafbar. Das Strafmaß erhöht sich weiterhin, wenn Drohungen öffentlich geäußert werden (zum Beispiel in Sozialen Netzwerken oder in Chatgruppen).

Wer einer anderen Person Gewalt antut oder Schäden androht, um sich selbst oder einen Dritten zu bereichern, macht sich der Erpressung strafbar.

Der Begriff „Stalking“ leitet sich vom englischen Verb „to stalk“ ab und bedeutet „anschleichen“. Ein Stalker sucht demnach beharrlich gegen den Willen seines Opfers dessen Nähe auf. Dabei verwendet er Kommunikationsmittel, um den Kontakt zum Opfer herzustellen und es zu terrorisieren. Wer einer Person in diesem Sinne unbefugt nachstellt, macht sich strafbar.

Inhalt Verbreitung kompromittierender Bilder, Video- und Tonaufnahmen: Bilder und Videos dürfen nur verbreitet und veröffentlicht werden, wenn die abgebildete Person eingewilligt hat. Jeder Mensch kann grundsätzlich selbst darüber bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm/ihr veröffentlicht werden. Wer dagegen verstößt, kann nach § 33 KunstUrhG bestraft werden.

Wer von einer anderen Person unerlaubt Tonaufnahmen herstellt, z. B. von einem Vortrag, der nur für einen kleinen Personenkreis – etwa die Klasse – gedacht war, macht sich strafbar. Das gilt umso mehr, wenn diese Aufnahmen weitergegeben und veröffentlicht werden. Schon die Verbreitung von Äußerungen in (nicht-öffentlichen) Online-Chats kann strafbar sein.

Wer eine andere Person in deren Wohnung oder in einer intimen Umgebung, etwa in der Dusche, in der Toilette oder der Umkleide, heimlich fotografiert oder filmt, macht sich strafbar. Das gilt umso mehr, wenn solche Aufnahmen weitergegeben und veröffentlicht werden.

§ 202 StGB verbietet zwar, verschlossene Briefe oder Schriftstücke zu öffnen oder zu lesen, jedoch betrifft dies nicht das Lesen von E-Mails, sodass die Verletzung des Briefgeheimnisses im Online-Bereich nicht greift. In diesem Zusammenhang lässt sich jedoch § 202a StGB „Ausspähen von Daten“ hinzuziehen. Die Daten müssen allerdings im Vorfeld „gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert“ sein. Demnach machen sich Personen strafbar, die unberechtigterweise eine verschlüsselte E-Mail lesen oder sich unrechtmäßig das Log-in-Passwort einer anderen Person verschaffen.

Wer einer Person unter 18 Jahren eine pornografische Schrift anbietet oder überlässt, an einem Ort, der Personen unter 18 Jahren zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe belegt.

Wer Fotos oder Videoclips von unter 14-jährigen Personen besitzt, sich verschafft oder weiterleitet, in denen deren Genitalien in eindeutiger Weise positioniert oder sexuelle Handlungen abgebildet sind, begeht ein Verbrechen. Wird es der Polizei bekannt, muss diese Ermittlungen und Strafverfolgung einleiten, unabhängig davon, ob die Person, die auf dem Foto oder Videoclip abgebildet ist, selbst Strafanzeige stellt. Bitte beachten Sie: Lassen Sie sich niemals Bilder oder Videos weiterleiten und machen Sie keine Screenshots, um zum Beispiel einen Mobbing-Fall zu dokumentieren oder Beweise zu sichern, wenn die Aufnahmen als kinderpornografischer Inhalt einzuordnen sind.

 

Nach aktueller Gesetzeslage begehen Sie damit ein Verbrechen (sich verschaffen und Besitz von kinderpornografischen Inhalten), das mit einer Gefängnisstrafe nicht unter einem Jahr bestraft wird. Beachten Sie weiterhin, dass nach aktueller Gesetzeslage auch Abbildungen eines „teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung“ als kinderpornografischer Inhalt gelten. Damit ist auch Besitz, Verbreiten oder sich verschaffen von Abbildungen, auf denen zum Beispiel der Genitalbereich bedeckt ist, aber das Kind in „aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung“ zu sehen ist, ein Verbrechen. Für die Einordnung als kinderpornografischer Inhalt ist es unerheblich, ob die Aufnahmen von der abgebildeten Person selbst angefertigt wurden. Auch freiwillig selbst aufgenommene Bilder und Videos von Personen unter 14 Jahren (zum Beispiel im Rahmen von Sexting) sind kinderpornografischer Inhalt und das Erstellen, der Besitz, die Verbreitung dieser Aufnahmen und alle Versuche sich diese Aufnahmen zu verschaffen, sind Verbrechen, die mit mindestens einem Jahr Gefängnis bestraft werden.

Videos zum Nachdenken

er sind ein paar ausgewählte Zusatzvideos, die euch noch ein bisschen deutlicher zeigen, warum Cyber- Mobbing wirklich extrem problematisch ist!

Der Fall von Amanda Todd zeigt, dass Cyber-Mobbing sehr schnell aus der Bahn geraten kann und dann nicht mehr zu kontrollieren ist. Im Fall von Amanda führte das sogar zum Selbstmord. Das Kurzvideo von ca. 2 Minuten gibt euch einen guten Einblick:

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Elisabeth (13 Jahre alt) berichtet über ihre Erfahrungen mit Cyber-Mobbing

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Willst du mehr zu Thema Cybermobbing wissen? 

Dann gibt es bei Klicksafe noch mehr Infos. 

Was ist eigentlich Sexting?

Sexting! Überall ist davon zu hören und zu lesen. Vielleicht klingt es für dich aufregend, Nacktbilder von dir zu verschicken. Vielleicht schüttelst du aber auch nur den Kopf über diesen Trend. Doch was versteckt sich eigentlich hinter diesem Phänomen?

„Sexting“ setzt sich aus „Sex“ und dem englischen Wort „texting“ (eine Nachricht versenden) zusammen. Dabei geht es allerdings nicht um Sex, sondern  um Menschen, die sich nackt oder leicht bekleidet selbst fotografieren oder ablichten lassen und diese Bilder anschließend über das Smartphone verschicken.

Auch immer mehr Jugendliche machen bei diesem aufregenden, aber auch gefährlichen Trend mit. Doch viel schneller hat dieser Trend Konsequenzen die sich nur noch schlecht steuern lassen.

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Was tun, wenn du intime Bilder erhältst?

  • Versende das Bild nicht weiter. Das Verbreiten pornografischer Bilder von Minderjährigen ist strafbar!

  • Auch wenn es hart klingt: Du solltest Anzeige bei der Polizei erstatten.

  • Lösche danach das Bild von deinem Smartphone.

  • Informiere den Betroffenen darüber, dass sein/ihr privates Bild verbreitet wird.

  • Spreche mit einem Erwachsenen über den Vorfall.

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Was ist Cybergrooming?

Immer mehr Kinder und Jugendliche werden im Internet sexuell belästigt und missbraucht. Die Vorbereitung dieser Straftaten nennt man Cybergrooming. Täter*innen suchen sich ihre Opfer auf beliebten Plattformen wie TikTok und Snapchat oder in Videospielen wie Fortnite. Dort verwickeln die Täter*innen Kinder und Jugendliche in zunächst harmlose Gespräche. Dann drängen sie darauf, Bilder und Videos zu schicken oder gar ein Treffen zu verabreden.

Dir sollte klar sein, dass Du den Kontakt mit den fremden Chatpartner*innen in folgenden Fällen sofort abbrechen und Rat bei bekannten Vertrauenspersonen einholen solltest:
  • wenn das Gespräch auf Sexualität bzw. bisherige sexuelle Erfahrungen gelenkt wird.
  • wenn Geldgeschenke oder andere „Vorteile“ (zum Beispiel in Online-Spielen) angeboten werden.
  • wenn das Zuschicken von Bildern oder Videos verlangt wird oder die Webcam genutzt werden soll.
  • wenn das Gespräch schnell in ein privateren Kommunikationskanal (z.B. Skype oder andere Messenger, E-Mail, Telefon) verlagert werden soll.
  • wenn ein Offlinetreffen vorgeschlagen wird.

 

Hier ein Video von Handysektor in dem Cybermobbing und wie Du Dich davor schützen kannst erklärt wird:
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Bist du betroffen und suchst Hilfe?

Am besten ist, Du erzählst alles deinen Eltern, einem Mitarbeiter deiner Einrichtung, einem Lehrer oder einer anderen Vertrauensperson. Sie werden Dir helfen. 
Wenn Du davor Angst hast und erstmal mit jemandem anderen darüber sprechen möchtest kann die vielleicht diese APP helfen: 
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