
Teil 09 – Filme und Video-Streaming
Film ab
Videos sind im Internetalltag immer wichtiger. Durch immer schnellere Internetverbindungen zu Hause und auf Smartphones haben sich die technischen Möglichkeiten im Internet deutlich vergrößert. Was ist allerdings bei der Video-Nutzung im Internet alles zu beachten?
Die Nutzung von Online-Videos wird immer einfacher. Viele Videoportale wie YouTube oder die Streamingseiten der Fernsehkanäle bieten Unmengen an Videomaterial. Der YouTube-Abend, bei dem man sich die neusten witzigen Kurzvideos austauscht und den ganzen Abend anschaut, ist längst nichts Neues mehr. Auch Kinofilme tauchen bei viel besuchten Seiten wie Kinox auf und können im Handumdrehen angesehen werden.
Was davon ist erlaubt und worauf muss ich achten?!
Video-Streaming
Online Videothek
Mittlerweile ist es bei den jungen Leuten Standard. Wer legt schon noch eine DVD ein? Es gibt viele gute Streaming-Angebote im Netz. Hier hat man in der Regel ein Monatsabo oder die Möglichkeit, für einzelne Filme zu zahlen. Bei vielen Anbietern kann man mit einem 30 Tage-Test den Service ausprobieren, bevor man zahlen muss.
Hier einige Anbieter Überblick:
- Netflix (Großer amerikanischer Streaming Anbieter)
- Amazon Prime Video (Streaming Angebot von Amazon)
- Maxdome (Deutscher Video Streaming Anbieter)
- Apple TV (Streaming Angebot von Apple)
- Google Play Filme (Streaming Angebot von Google)
illegal, scheißegal?
Neben den bekannten Videoportalen wie YouTube gibt es im Netz auch viele illegale Streaming-Angebote. Sie werden massenhaft genutzt, obwohl die Verbraucherzentralen vor Abofallen und anderen Gefahren auf vielen dieser Seiten warnen. Offenbar glauben viele Nutzer, dass das Anschauen von Filmen über Streams im Gegensatz zum Herunterladen generell erlaubt ist.
Doch da dies rechtlich nicht klar ist empfehlen wir euch ganz klar keine Streamingangebote von fragwürdigen Videoportalen zu nutzen und schon gar nicht herunter zu laden. Denn mit einem Download macht ihr euch auf jeden Fall strafbar!! Darüber hinaus solltet ihr Grundsätzlich keine kostenlosen Streamingangbeote nutzen (egal welcher Art) bei denen ihr eure Daten angeben müsst. Hier verbergen sich häufig Abofallen und Viren.
Wer mehr über das Thema erfahren möchte, sollte sich einmal dieses kurze Video von Spiegel-online ansehen (Spiegel-TV Video).
FSK – Jugendmedienschutz
Langweiliges Wort, wichtige Bedeutung!
Du willst dir die neuste DVD kaufen oder dir endlich das angesagte Computerspiel holen? Meist ist das kein Problem, doch manchmal machen kleine farbige Markierungen den Wunsch zunichte, wenn man das entsprechende Alter noch nicht erreicht hat. Das Jugendschutzgesetz will Minderjährige schützen, aber wovor eigentlich und wer legt fest, welche Medien für welches Alter freigegeben sind? Wir sagen es dir!
Viele Köche, aber keiner verdirbt den Brei
In Deutschland kümmern sich mehrere Einrichtungen um den Jugendmedienschutz. Die drei größten sind die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM).
Die FSK und USK sind freiwillige Einrichtungen der Selbstkontrolle, also eine eigene Prüfstelle der Medienindustrie, in denen die Unternehmen ihre Produkte prüfen lassen.
Welche Alterskategorien gibt es?
FSK und USK teilen die Medien in verschiedene Kategorien ein:
Nach welchen Kriterien die Prüfstellen die Medien den Kategorien zuordnen wird meist auf den Internetseiten kurz beschrieben oder du schaust dir einmal den Informationsflyer der FSK an.
Im Kino gibt es eine Ausnahme: Ist der Film ab 12 Jahren freigegeben kannst du bereits ab 6 Jahren den Film im Kino besuchen, wenn dich deine Eltern begleiten und mit dir zusammen den Film anschauen.
Auch im Fernsehen gibt es hierfür eine Regelung. Filme ab 16 Jahren dürfen zum Beispiel nur zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr gezeigt werden.
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