#Internet

Teil 08 – Bilder im Netz

Das Recht rund um Bilder

Schnell mal ein Bild bei Google suchen und dann als Profilfoto verwenden. Das machen viele… doch darf ich das? Nein! Irgendjemand hat das Foto ja gemacht. Und der hat das Urheberrecht.  Nach diesem Recht darfst du keine Fotos veröffentlichen, die jemand anderem gehören, ohne ihn um Erlaubnis zu fragen oder dafür zu zahlen. Nutzt du das Foto als Profilbild, begehst du also eine Urheberrechtsverletzung.

Bei Bildern gibt es also einiges zu beachten. Bei der Google-Suche findest du immer den Hinweis: “Die Bilder sind möglicherweise urheberrechtlich geschützt.” Somit musst du, bevor du das Bild herunterlädst, erst genau nachsehen, welche Rechte das Bild hat.

 

Bild Lizenzen

So wie die Gema bei Musik, gibt es auch bei Bildern eine Gesellschaft, die die Nutzungsrechte von Künstlern verwaltet und regelt. Die Creative Commons regeln die Lizenz und Bildrechte. Creative Commons bedeutet übersetzt in etwa “kreatives Volk”. Durch dieses System lässt sich auch im Netz sehr gut erkennen, welche Bilder man unter welchen Bedingungen nutzen darf. 

Im Groben müssen bei der Verwendung von Bildern folgende Lizenzen beachtet werden:

CC BY Diese Lizenz erlaubt Dritten, ein Werk zu verbreiten, zu remixen, zu verbessern und darauf aufzubauen, auch kommerziell, solange der Urheber des Originals genannt wird.

CC BY SA Diese Lizenz erlaubt es Dritten, ein Werk zu verbreiten, zu remixen, zu verbessern und darauf aufzubauen, auch kommerziell, solange der Urheber des Originals genannt wird und die auf seinem Werk basierenden neuen Werke unter denselben Bedingungen veröffentlicht werden.

CC BY ND Diese Lizenz erlaubt Dritten die Weiterverbreitung des Werkes, kommerziell wie nicht-kommerziell, solange dies ohne Veränderungen und vollständig geschieht und der Urheber genannt wird.

(Quelle: https://wb-web.de)

Es gibt noch detailliertere Lizenzen, die z.B. auf Wikipedia genau erklärt und aufgearbeitet werden.

Viele Leute denken, durch die Bearbeitung eines Fotos würde damit ein „neues“ Bild entstehen und man könne somit das Urheberrecht umgehen. Doch das ist nicht richtig. Es ist laut § 23 UrhG „Bearbeitungen und Umgestaltungen“ nur mit Einverständnis des Urhebers erlaubt. 

 

Kostenlose Bilder

Großartige und kostenfreie Bilder für ein Projekt zu finden, kann enorm viel Zeit kosten. Das muss nicht sein. Mittlerweile gibt es viele Plattformen im Internet die Bilder kostenfrei anbieten.

Die größte, komfortable Bilderplattform, die qualitative und  kostenlose Bilder anbietet, ist www.pixabay.com. Alle Bilder und Videos auf Pixabay sind frei von Urheberrechten unter Creative Commons CC0 veröffentlicht. Davon kann man alle Bilder kopieren, verändern, verbreiten und verwenden und das sogar auch zu kommerziellen Zwecken.

PIXABAY

Ein anderer einfacher Weg, Inhalte mit einer CC-Linzenz zu finden, ist die “CC-Suche”! www.search.creativecommons.org 
Diese Suchhilfe verwendet verschiedene Dienste und zeigt ausschließlich Inhalte mit einer CC-Lizenz an. Hier kann man verschiedene Seiten mit entsprechender Lizenzeinstellung durchsuchen.

CC-SEARCH

Das Recht am eigenen Bild

YouTube

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“Jedes neue Smartphone hat heute eine hochauflösende Kamera. Doch darf ich mit den Fotos einfach machen, was ich will? Ein Erinnerungsfoto für das Familienalbum daheim – damit hat niemand ein Problem. Doch stell dir vor, du gehst auf Klassenfahrt. Am letzten Tag gibt es das übliche Klassenfoto. Das Foto wird gleich auf alle Smartphones weiterverteilt. Kaum zu Hause angekommen, möchtest du das Foto natürlich sofort allen deinen Freunden zeigen und stellst es dazu ins Internet. Genau in diesem Moment hast du gegen das „Recht am eigenen Bild“ verstoßen. Bevor du ein Bild im Internet online stellst, musst du dir sicher sein, dass alle Menschen, die auf dem Bild zu sehen sind, mit der Veröffentlichung im Internet einverstanden sind. Du musst also deine Freunde aus der Klasse alle einzeln fragen, ob sie das überhaupt wollen. Ist eine Person auf dem Bild nicht damit einverstanden, dann darfst du das Foto auch nicht ins Internet stellen. Oder du musst die Person unkenntlich machen (verpixeln). Verstößt du gegen das Recht am eigenen Bild, dann kann dich der Betroffene zwingen, das Foto zu löschen. Im äußersten Fall kann er dich sogar verklagen und Geld von dir verlangen.” (Quelle: Handysektor.de)

Nochmal in Kurzform: “Eine Abbildung (z. B. ein Foto), darf nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Hierunter fallen unter anderem die Veröffentlichung eines Fotos in einem Sozialen Netzwerk oder das Verschicken per Messenger-App (WhatsApp, Threema, etc.)”

“Folgende Ausnahmen schränken das „Recht am eigenen Bild“ ein:

  • Der Abgebildete ist nur „Beiwerk“ und nicht der eigentliche Grund der Aufnahme. Ein klassisches Beispiel wäre, dass jemand ein Foto vom Kölner Dom macht und eine Person eher zufällig mit abgelichtet wird. Wird dieses Foto dann im Internet veröffentlicht, dann kann dieser Veröffentlichung in aller Regel nicht widersprochen werden.
  • Der Abgebildete ist Teil einer Menschenansammlung, also nur „Einer von vielen“. Teilnehmer von Demonstrationen oder Konzerten wären hier zu nennen.
  • Der Abgebildete ist eine Person der Zeitgeschichte (z. B. ein Prominenter); aber auch Prominente müssen sich nicht jede Abbildung gefallen lassen.
  • Der Abgebildete hat für die Aufnahmen ein Honorar erhalten (z. B. ein Fotomodell).
  • Das Bild hat einen künstlerischen Wert und dient damit einem höheren Interesse der Kunst.”

(Quelle: Klicksafe.de)

 

Das geht gar nicht!

In privaten Situationen, die man den “höchstpersönlichen Lebensbereich” nennt, darf man dich ohne ausdrückliche Einwilligung niemals fotografieren. Das ist z.B. der Fall, wenn du dich in deiner Wohnung oder einem anderen Raum befindest, der gegen Einblicke geschützt ist. Eine Toilette oder eine Umkleidekabine ist so ein Raum, in dem Fotografieren zur Straftat werden kann.

(Quelle: Handysektor.de)

Wenn du es genau wissen möchtest hier gibt es das Gesetz: 

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html

 

 

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Tags:#Bilder, #CreativeCommons, #Download, #Fotobearbeitung, #Fotos, #Privatkopie, #Recht, #Urheberrecht